Wettbewerbsvorteil: Sotheby‘s senkt Gebühren für Kunstkäufer

Düsseldorf. Sotheby’s reduziert die unübersichtlich gewordenen Gebühren auf Kunst, das sogenannte Aufgeld, das Verkäufer und Käufer seit 1979 zu entrichten haben. Davon unberührt bleiben Autos, Immobilien, Wein. Die bei allen Transaktionen erhobene Verwaltungsgebühr von 1 Prozent entfällt. Der Käufer hat kombiniert bis zum Hammerpreis von 6 Millionen Dollar 20 Prozent, für Werte darüber 10 Prozent zu bezahlen. Der Hammerpreis ist der Nettopreis. Das sei rund ein Viertel günstiger als zuvor, unterstreicht Sotheby‘s in einer Mitteilung von Donnerstag.
Die neue Kostenstruktur soll Bietgefechte unter den Käufern anheizen und so die Hammerpreise für die Verkäufer erhöhen. Verkäufer bezahlen für Einlieferungen bis 5 Millionen Dollar unterer Schätzpreis nur noch 10 Prozent vom Hammerpreis. Gestrichen ist die Verkäufer-Kommission für Einlieferungen zwischen 5 und 20 Millionen Dollar. Für noch wertvollere Highend-Werke fallen sogar 40 Prozent vom Aufgeld des Käufers an den Verkäufer. Berechnet werden generell 2 Prozent Erfolgsgebühr, wenn ein Werk über dem Schätzpreis zugeschlagen wird.
Das neue, vereinfachte Aufgeld soll ab 20. Mai 2024 gelten. Mit der Senkung von Gebühren positioniert sich Sotheby’s deutlich vor dem Mitbewerber Christie’s. Das Kalkül von Sotheby’s CEO Charles Stewart kann jedoch nur aufgehen, wenn ein massiver Zuwachs von Kundinnen und Kunden die geringeren Einnahmen beim Aufgeld ausgleicht. Die kundenfreundliche Gebührenordnung wird die Branche unter Druck setzen.
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