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Laserpointer als WaffeBlend-Attacken gefährden Luftverkehr

Kein harmloser Unfug: Wer mit einem Laserstrahl Piloten oder Autofahrer blendet, setzt Menschenleben aufs Spiel. Die Pilotenvereinigung Cockpit fordert, den Besitz von starken Laserpointern gesetzlich zu verbieten. 16.12.2016 - 12:23 Uhr Artikel anhören

Laserpointer sind gefährlich, betont die Polizei immer wieder.

Foto: dpa

Braunschweig. Die Attacken passieren meist im Schutz der Dunkelheit und in der sensiblen Phase des Landeanflugs: Im Juli richteten Unbekannte einen starken Laserpointer in den Himmel über Wolfsburg und zielten auf das Cockpit eines Ferienfliegers.

Trotz des Angriffs mit dem grünen Lichtstrahl konnten die geblendeten Piloten die Maschine mit knapp 160 Passagieren an Bord wenig später sicher in Hannover landen. Dort ließen sich Kapitän und Copilot von einem Augenarzt untersuchen. Die Täter wurden nicht ermittelt - wie in vielen dieser Fälle.

Welche Waffen in Deutschland frei verkauft werden
Ohne waffenrechtliche Bestimmungen
Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ab 14 Jahren
Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ab 18 Jahren
Führen erlaubnisfrei ab 18 Jahren
Führen erlaubnispflichtig ab 18 Jahren (kleiner Waffenschein)
Führen verboten
Generelles Verbot

Seit Ende Oktober 2009 besteht für deutsche Luftfahrtunternehmen eine Meldepflicht für Laser-Attacken. In den ersten elf Monaten 2016 wurden 202 Blend-Angriffe im In- und Ausland registriert, davon 129 in Deutschland. Die Zahlen gehen leicht zurück. 2013 waren dem Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig insgesamt noch 322 Attacken übermittelt worden, im vergangenen Jahr 234, davon 213 bis Ende November.

Hubschrauber-Pilot Andreas Helwig vermutet allerdings eine hohe Dunkelziffer. „Auch Autofahrer und Lokführer melden nicht jeden Vorfall“, sagt der Sicherheitsmanager der DRF Luftrettung und Leiter der Station in Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg).

Selbst vor Rettungshubschraubern machen die Laser-Angreifer nicht Halt. Ende November traf es die Besatzung von „Christoph 41“, nachdem sie einen Notfallpatienten ins Uniklinikum Tübingen transportiert hatte. „Das ist kein Dumme-Jungen-Streich, das ist lebensgefährlich für uns“, betont Helwig.

Ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr wird mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet. „Wenn überhaupt einmal Täter gefasst werden, ist bei uns die Strafverfolgung zu lasch“, kritisiert der Laserphysiker Klaus Dickmann, der ein dreijähriges Forschungsprojekt zur Gefährdung durch Blend-Attacken geleitet hat.

Ohne waffenrechtliche Bestimmungen frei käuflich (zur Tierabwehr bestimmt). Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt. Starke Augenreizung bis hin zu Verätzungen und Luftnot sind in der Regel die Folgen, wenn der Angreifer von dem Spray getroffen wird.

Foto: dpa

CS-Gas ist eine Alternative zum Pfefferspray. Sorgt auch für tränende Augen beim Angreifer, deshalb ist es auch unter dem Namen „Tränengas“ bekannt. CS-Gas ist nicht ganz so stark wie Pfefferspray, das sich stärker auf die Atemwege auswirkt.

Foto: ap

Ein Schrillalarm ist eine Alarmsirene, die in Paniksituationen aktiviert wird und einen Hochfrequenzton von 110 dB ausstößt. Das akustische Alarmgerät soll den Angreifer abschrecken und gleichzeitig Hilfe alarmieren.

Foto: Imago

Hochleistungstaschenlampen kommen vor allem von Sicherheitspersonal und Polizei zum Einsatz. Aber auch zur Selbstverteidigung ist sie ein wirkungsvolles Gerät. Die fingergroße Taschenlampe mit Strobo-Effekt kann Angreifer mit einer Lichtstärke von bis zu 200 Lumen minutenlang orientierungslos machen. Das gibt dem Opfer genug Zeit zu fliehen.

Foto: Imago

Elektroschockgeräte mit PTB-Prüfzeichen sind im Handel ab 18 Jahren frei erhältlich. Die Geräte haben dabei entweder eine Stärke 200.000 oder 500.000 Volt und dürfen auch außerhalb der eigenen vier Wände geführt werden. Körperliche Folgen für den mutmaßlichen Angreifer sind heftige Muskelkontraktionen, bis zu Herz-Rhythmus-Störungen und kleine lokale Verbrennungen.

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Schreckschusswaffen sind Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die im Gegensatz zu scharfen Waffen keine Projektile verschießen, sondern Kartuschenmunition. Schreckschussmunition erzeugt lediglich einen sehr lauten Knall.

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Ebenfalls eine Nachbildung, mit der keine echten Projektile abgefeuert werden können. Beim Abfeuern von Reizgasmunition schießt allerdings Gas in Verbindung mit einem Knall aus dem Lauf, das den Angreifer, ähnlich wie ein Pfefferspray, stoppen soll. Der Erwerb ist in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr ohne jegliche Kontrolle möglich. Wer eine Schreckschuss-, Reiz- oder Signalwaffe allerdings auch in der Öffentlichkeit führen will, benötigt einen kleinen Waffenschein. Folgen eines Einsatzes können Augenreizung und Luftnot sein, ein auf die Haut aufgesetzter Schuss (z. B. am Kopf) kann allerdings auch tödlich enden.

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Der Teleskop-Abwehrstock ist aus Metall gefertigt und mit einem Ruck circa 50 Zentimeter lang. Nach der letzten Verschärfung des Waffenrechts darf er aber nicht mehr bei sich getragen werden; d. h. die Verwendung ist nur im eigenen befriedeten Grundstück möglich. Der Teleskop-Abwehrstock ist auch nur bedingt zum Selbstschutz geeignet, da er ohne geübten Umgang mehr Schaden als Nutzen anrichtet und nicht leicht in der Handhabe ist.

Foto: dpa

Eine Reizgaspistole eignet sich, ähnlich wie ein Elektroschocker oder ein Teleskopstock, nur unzulänglich zur Selbstverteidigung, da die Gefahr sehr groß ist, dass die Waffe im Notfall nicht richtig eingesetzt oder sogar gegen einen selbst verwendet werden kann. Polizei, Behörden und Experten empfehlen zum effektiven Selbstschutz deswegen eher Schrillalarm, Hochleistungstaschenlampen oder den sogenannten „Tactical Pen“.

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Die Idee des Tactical Pen kommt eigentlich von der Selbstverteidigungswaffe Kubotan, die in asiatischen Kampfkünsten wie Krav Maga, Jiu Jitsu oder Karate Anwendung findet. In seiner modernen Form ist er ein metallener, etwas dickerer, sehr stabiler Kugelschreiber oder wahlweise ein Schlüsselanhänger, mit meist einem spitzen Ende. Auch ohne Übung kann die Wirkung der eigenen Schläge damit um ein Vielfaches erhöht werden.

Foto: Screenshot

Die Selbstverteidigungswaffe ist unauffällig, leicht zu benutzen und kann überall hin mitgenommen werden. Im Grunde handelt es sich dabei um einen besonders stabilen Regenschirm. In einer Selbstverteidigungssituation kann er jedoch auch als Schlagstock verwendet werden.

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Ähnlich wie ein Schrillalarm löst der Schlüsselanhänger einen Signalton mit einer Laustärke von 120 dB aus. Das ist lauter als der Lärm eines Presslufthammers und für den Angreifer unangenehm. Zusätzlich werden durch den Alarm andere Personen auf die Situation aufmerksam.

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Ein Selbstverteidigungstraining kann helfen, für Gefahrensituationen zu sensibilisieren und sich im Ernstfall erfolgreich zu verteidigen. Außerdem wird in Selbstschutzkursen trainiert, wie man selbst in schwierigen Situationen selbstbewusst auftritt.

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Einige Kampfstile eignen sich in der zivilen Selbstverteidigung besonders gut, wie Kickboxen, Wing Tsun, Krav Maga und Shinergy. Um Kampfkunsttechniken allerdings effektiv einsetzen zu können, ist ein regelmäßiges Training über mehrere Monate bis Jahre hinweg erforderlich. Nur so besteht die reelle Chance, dass man sich bei einem Übergriff erfolgreich zu Wehr setzen kann. In der Zwischenzeit trägt Kampfsport aber zur Stärkung des Selbstbewusstsein und der allgemeinen körperlichen Fitness bei.

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Neben den klassischen Waffen gibt es noch eine ganze Menge anderer Dinge, die Sie zur Selbstverteidigung einsetzen können. Gemeint sind damit Alltagsgegenstände, die Ihnen sowieso in Hülle und Fülle überall zur Verfügung stehen. Ein Kugelschreiber, eine Gabel, ein Schlüssel, ein Feuerzeug… Was immer man bei sich trägt, kann man zur Selbstverteidigung nutzen. Ein herausstechender Schlüssel zwischen Zeige- und Mittelfinger kann so schnell zur Waffe werden.

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„Die USA setzen dagegen konsequent Gefängnisstrafen durch, in Australien fallen Laserpointer unter das Waffengesetz“, erläutert der Professor an der FH Münster.

Die Geräte von der Größe eines Kugelschreibers sollen eigentlich nur als elektronischer Zeigestab zum Beispiel bei Präsentationen dienen. Laserpointer mit mehr als einem Milliwatt Leistung dürfen in Deutschland in der Öffentlichkeit nicht benutzt werden. Im Internet werden jedoch gefährliche Geräte aus Fernost als vermeintlich harmloses Spielzeug angeboten. „Die verdienen nicht mehr die Bezeichnung Laserpointer, das sind Laserwaffen“, sagt Dickmann.

Der Bundesrat hatte im Mai 2015 wirksame Regelungen gefordert, um gegen gefährliche Laserprodukte vorgehen zu können. Die Bundesregierung sah allerdings keinen Handlungsbedarf.

Während die Blendung mit schwächeren Lasern keine Langzeitfolgen für das Auge hat, können illegale Geräte die Netzhaut dauerhaft schädigen. Im Dezember wurde der Fall eines Jugendlichen bekannt, der auf einem Auge fast vollständig erblindete, nachdem ihn auf der Rolltreppe einer U-Bahnstation in Nürnberg ein grüner Laserstrahl getroffen hatte.

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Auch der Verband der Augenärzte berichtet von Verletzungen und warnt: „Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“

Gern halten sich die Angreifer in der Nähe von Flugplätzen auf, manchmal wird der Strahl auch spontan im eigenen Garten nach oben gerichtet, weil ein kreisender Polizeihubschrauber nervt. Piloten trainieren inzwischen sogar im Flugsimulator das richtige Verhalten bei Laser-Attacken. Die Vereinigung Cockpit sieht die Politik am Zug. „Schon das Tragen von starken Lasern sollte unter Strafe gestellt werden“, sagt Eckhard König von der Pilotenvereinigung.

dpa
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