Kommentar: Lauterbachs Mär von profitgierigen Investoren

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von „Rosinenpickerei“, von „Eingriffen am Fließband“ und von einer „Plünderung unseres Systems.“
Gesundheitsminister Karl Lauterbach will Private-Equity-Investoren in die Schranken weisen. Die Idee war kurz vor dem Jahreswechsel in der Welt, eine Regulierung steht noch aus. Mit teils schrillen Worten unterstrich der SPD-Politiker aber nun wieder auf dem Ärztetag in Essen, wie ernst die Lage in seinen Augen aber offenbar ist.
Er sprach von „Rosinenpickerei“, von „Eingriffen am Fließband“ und von einer „Plünderung unseres Systems“, die er nicht hinnehmen werde – unter dem Beifall der anwesenden Ärzteschaft. So viel Zuspruch kann sich Lauterbach bei anderen Reformvorhaben – etwa der Krankenhaus- oder Pflegereform – nur wünschen. Das ändert aber nichts daran, dass seine Pläne ins Leere laufen.
Es stimmt ja, dass es bei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durchaus zu bedenkenswerten Auswüchsen kam. Eine Beschränkung auf besonders profitable Bereiche wie die Augenmedizin gehört dazu, aber auch Fälle von schlechten oder unnötigen Behandlungen, um mehr Gewinn herauszuschlagen. Deswegen ist eine stärkere Regulierung des Bereichs im Ansatz richtig.
Überfällig ist es auch, mehr Transparenz auf dem Markt zu schaffen. Genaue und verlässliche Zahlen über die Eigentümerstrukturen und die Behandlungsqualität gibt es nicht. Und schon gar nicht darüber, wie diese Faktoren zusammenhängen. So fußt die beabsichtigte Regulierung von Private-Equity-Investoren auf unbelegten Annahmen.
Bloße Annahmen aber reichen für ein solches Gesetzesvorhaben nicht aus, denn es birgt Risiken. Kapital könnte in einem unterfinanzierten Bereich noch knapper werden, und die Zahl der Praxen – insbesondere auf dem Land – könnte noch weiter schrumpfen.
Gleichzeitig wäre damit nichts gewonnen, denn Profitgier gibt es – wenn es sie gibt – nicht nur bei Private-Equity-Investoren. Eine andere Organisationsform garantiert noch lange keinen einwandfreien Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums. Wenn solche Investoren nicht mehr auf den Markt dürfen, dann freuen sich Radiologen oder Klinikketten. Sie dienen nicht als Sündenbock.
Mehr: Gutachten warnt vor Folgen von Lauterbach-Gesetz gegen Investoren





